DS-GVO ab Mai 2018 in Kraft
Sind Sie mit den Neuregelungen der DS-GVO vertraut? Oder können Sie mit diesem Begriff gar nichts anfangen?
Die Datenschutz-Grunverordnung der Europäischen Union ist bereits seit Mai 2016 unmittelbar geltendes Recht. Die dort enthaltenen Bußgeldvorschriften greifen ab Mai 2018.
Auch Unternehmen, die sich bereits mit den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes befasst haben, sollten sich über die Änderungen informieren, die die neue Datenschutz-Grundverordnung bringen wird. Sehr wahrscheinlich sind einige Anpassungen erforderlich, denn insbesondere der Umfang der Dokumentationspflichten bei der Erhebung, Speicherung, Weiterleitung und sonstigen Nutzung von personenbezogenen Daten wird sich erheblich ausweiten.
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