MP3-Player am Steuer erlaubt
Was ist passiert?
Im Straßenverkehr sieht man das immer wieder: Ein Fahrer hat einen Gegenstand in der Hand, viele nutzen auch verbotenerweise ein Handy am Steuer.
Einem Autofahrer wurde das auch vorgeworfen, aber er stritt das ab.
Die Entscheidung
Das Amtsgericht Waldbröl sprach den Betroffenen vom Vorwurf des unerlaubten Benutzens eines Mobiltelefons am Steuer frei. Der Betroffene hatte nämlich ausgesagt, dass er ein i-pod in der Hand hielt. Und das ist nur ein MP3-Player, mit dem man nicht telefonieren kann. Im Gesetz ist nur das Benutzen eines Geräts verboten, das zum Telefonieren geeignet ist.
Fazit
In diesem konkreten Fall hat das Gericht korrekt entschieden, weil der Vorwurf, einen Bußgeldtatbestand verwirklicht zu haben, durch eine glaubwürdige Erklärung widerlegt wurde. Auch wenn das Benutzen sonstiger Geräte während der Fahrt, solange sie nicht zum Telefonieren geeignet sind, nicht verboten ist: Kein Fahrer darf sich während der Fahrt ablenken lassen, sonst riskieren Sie eine Ordnungswidrigkeit nach § 1 StVO.