Mieter haften für verlorene Schlüssel
Bei Beendigung eines Mietverhältnisses haftet der Mieter dafür, dass der Vermieter sämtliche Schlüssel zurückerhält. Wenn Schlüssel verloren gehen, kann der Vermieter ein neues Schloss einbauen und die Kosten vom Mieter ersetzt verlangen.
Was war passiert?
Ein Mieter hatte bei Beendigung des Mietverhältnisses offenbar die Wohnung und alle vorhandenen Schlüssel persönlich dem Vermieter ausgehändigt, sondern mindestens einen Schlüssel per Post an den Vermieter gesandt. Der Schlüssel kam aber beim Vermieter nicht an.
Die Entscheidung des Gerichts
Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel urteilte am 01.09.2014 (Az 31 C 32/14), dass der Vermieter berechtigt war, das Schloss austauschen zu lassen und die dadurch entstandenen Kosten vom Mieter ersetzt zu verlangen. Das galt selbst dann, wenn der Mieter behauptete, die Schlüssel per Einschreiben mit Rückschein an den Vermieter versandt zu haben. Der Vermieter befürchtete einen Missbrauch des Schlüssels. Um diese Gefahr auszuschalten, hatte er nur die Möglichkeit, das Schloss auszutauschen. Der Mieter war verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Schlüssel vollständig beim Vermieter ankommen. Das Risiko des zufälligen Untergangs während des Transports trifft also den Mieter.
Praxistipp
Auch wenn die Entscheidung nur von einem Amtsgericht stammt, ist der Grundgedanke richtig. Der Mieter hatte die Schlüssel und die Wohnung vom Vermieter erhalten, also ist der Mieter am Ende der Mietzeit verpflichtet, nicht nur die Wohnung, sondern auch alle Schlüssel wieder beim Vermieter abzugeben. Es handelt sich also um eine sogenannte Bringschuld. Wenn der Mieter diese Pflicht verletzt, muss er dem Vermieter den entstandenen Schaden ersetzen. Mieter sind also gut beraten, den sichersten Weg bei der Rückgabe der Mietsache und sämtlicher Schlüssel zu gehen.