Teilnahmebedingungen
für Kompaktseminare, angeboten von Rechtsanwalt Andreas Heise, 37073 Göttingen
Die Verwendung lediglich der männlichen Form dient ausschließlich der besseren Lesbarkeit und soll keine Diskriminierung wegen des Geschlechts oder in sonstiger Form darstellen. Ein Vertrag zwischen Veranstalter und Teilnehmer kommt dadurch zustande, dass der Veranstalter dem Teilnehmer auf dessen Anmeldung – die schriftlich, per Telefax, Mail oder mündlich erfolgen kann – eine Teilnahmebestätigung übermittelt. Der Teilnehmer benennt dem Veranstalter hierfür eine Telefaxnummer oder eine E-Mail-Adresse, an die eine Teilnahmebestätigung übersandt und eventuell sonstige Korrespondenz gerichtet werden kann.
Mit Übersendung der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, die vereinbarte Seminargebühr innerhalb von 14 Tagen (spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung) nach Erhalt der Teilnahmebestätigung an den Veranstalter zu zahlen. Die Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Der Veranstalter behält sich vor, das Seminar bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Eine Absage soll spätestens eine Woche vor dem geplanten Termin erfolgen. Bereits gezahlte Beträge werden, wenn die Veranstaltung aus Gründen abgesagt wird, die nicht in den Verantwortungsbereich des Teilnehmers folgen, erstattet. Davon unberührt bleibt das Recht zur Absage oder Verschiebung des Termins wegen höherer Gewalt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs beim Veranstalter bearbeitet. Bei Überbelegung einer Veranstaltung behält sich der Veranstalter vor, einen Ersatztermin anzubieten oder die Teilnahme abzulehnen. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Der Teilnehmer erhält das persönliche, nicht übertragbare Recht, an der vorstehend genannten Veranstaltung teilzunehmen. Während der Veranstaltung wird an sämtliche Teilnehmer eine schriftliche Ausarbeitung des Seminarthemas übergeben, die nur für seinen persönlichen Gebrauch bestimmt ist. Eine darüber hinausgehende Verwendung, auch auszugsweise, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Veranstalter.
Während der Veranstaltung sind Ton- Bild- oder sonstige Aufnahmen nicht gestattet.
Erfrischungsgetränke, die während der Veranstaltung angeboten werden, sind mit der Seminargebühr abgegolten. Das gilt nicht für etwaige Sonderwünsche der Teilnehmer.
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, soll davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt werden. Die Parteien werden eine wirksame Bedingung vereinbaren, die dem Wirtschaftlich gewollten am Nächsten kommt.
Gerichtsstand für beide Parteien ist, soweit zulässig, Göttingen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Kaufrechts sowie des nationalen Kollisionsrechts.