Andreas Heise - Rechtsanwalt

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Mietrecht

Das Mietrecht regelt die Überlassung von Sachen gegen ein Entgelt – die Miete. Es muss bei einem Mietvertrag nicht immer um die Überlassung einer Wohnung gehen. Auch andere Sachen können zur Miete überlassen werden, z.B.

  • Anmieten eines Autos
  • Ausleihen von Geräten im Baumarkt – auch eine Form der Miete
  • Vermieten einer DVD oder eines Computerprogramms

Auch wenn Probleme in diesen Bereichen auftreten können, die meisten Schwierigkeiten ergeben sich noch immer im Bereich der Miete von Wohnungen und Häusern.

Was tun, wenn die Heizung im Winter nicht mehr richtig funktioniert, das Dach nach einem Sturm undicht ist und der Mieter eine Reparatur verlangt?

Welche Rechte und Pflichten treffen Mieter und Vermieter, wenn Schimmel in der Wohnung entdeckt wird? Wer muss was in welcher Reihenfolge beweisen, und was passiert, wenn die Ursache nicht geklärt werden kann?

Diese und weitere Fragen werden nicht pauschal durch Internetrecherchen beantwortet werden können.


Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Göttingen stehe ich Vermietern und Mietern in allen Fragen des Mietrechts beratend zur Verfügung.

Auch Verwalter von Wohnanlagen sowie Handwerker, die Aufträge für Arbeiten in Mietwohnungen erhalten, sollten sich rechtzeitig nach ihren Rechten und Pflichten erkundigen.